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   BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06   

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https://dejure.org/2006,6395
BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06 (https://dejure.org/2006,6395)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2006 - 2 B 52.06 (https://dejure.org/2006,6395)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2006 - 2 B 52.06 (https://dejure.org/2006,6395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bei der Festlegung einer Bagatellgrenze; Bestimmung der Kriterien für die Beurteilung der Schwere eines Dienstvergehens; Bestimmung der Prognosebasis für die Beurteilung eines ...

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06
    Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt voraus, dass die sich aus § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ergebenden Bemessungskriterien Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeitsbild des Beamten, Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht bei jedem Dienstvergehen, gleichgültig zu welcher Disziplinarmaßnahme es letztlich führt, ermittelt und in die Entscheidung eingestellt werden (Urteil vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1).

    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei so genannten Zugriffsdelikten berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O. m.w.N.).

    Die gesamte Prognosegrundlage muss in der Entscheidung des Gerichts dargelegt werden; ob sie dann den Schluss auf einen noch verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten zulässt, ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06
    5 Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 2 BvR 1413/01 NVwZ 2003, 1504 m.w.N.), so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist.
  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06
    Bei der prognostischen Frage, ob bei einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis daher alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Bemessungsgesichtspunkte (zum Beispiel familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse, tadelfrei abgeleistete Dienstzeiten, Lebensalter), bei einem so genannten Zugriffsdelikt im Rahmen entlastender Umstände also nicht nur die bislang von der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe wie zum Beispiel der Milderungsgrund des Zugriffs auf Gelder und Güter im Wert von nicht mehr als etwa 50 (vgl. dazu Urteil des Disziplinarsenats vom 11. Juni 2002 BVerwG 1 D 31.01 BVerwGE 116, 308 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Auf Grund der Schwere dieses Dienstvergehens ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung, wenn die veruntreuten oder gestohlenen Beträge - wie hier einschließlich des Versuchs mit insgesamt 215 EUR - die Schwelle der Geringwertigkeit von etwa 50 EUR (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.09.2006 - 2 B 52.06 -, DÖD 2007, 187; Urteil vom 11.06.2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308; Urteil des Senats vom 28.04.2009 - DB 16 S 3390/08 -) deutlich übersteigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr

    Im Disziplinarrecht liegt zwar die Schwelle der Geringwertigkeit bei einem Wert von ca. 50, 00 Euro, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2006 - 2 B 52.06 -, juris, und Urteil vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308; OVG NRW, Urteile vom 13. April 2011 - 3d A 980/10.O -, vom 20. Dezember 2010 - 3d A 1953/09.BDG -, vom 1. Dezember 2010 - 3d A 2717/09.O -, vom 19. September 2007 - 21d A 4059/06.O - und vom 22. Februar 2006 - 21d A 2732/04.O -, dies gilt jedoch nur, wenn durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt sind und der Beklagte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet ist.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Dem ist der 2. Revisionssenat gefolgt (vgl. u.a. Beschluss vom 22. September 2006 - BVerwG 2 B 52.06 - DÖD 2007, 187).
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